Jede Kasse muss ans Finanzamt gemeldet werden.
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme Pflicht, neue Systeme innerhalb eines Monats. Betriebe müssen ihr Kassenthema anfassen — der beste Moment, sie abzuholen.
Quelle: § 146a Abs. 4 AO